Honorar

  • Beratungsgespräch telefonisch bis 15 min: kostenlos
  • Persönliches Vorgespräch in der Praxis, bis 30 min: EUR 50,-
  • Ersttermin inkl. Anamnese bis 90 min: EUR 150,-
  • Therapiesitzung bis 60 min: EUR 100,-

Die Bezahlung des Honorars erfolgt mit Ihrer EC-Karte im Anschluss an die Therapiesitzung oder per Rechnung/Überweisung.

Hinweise zur Terminstornierung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis und ich halte entsprechend einen Termin für Sie frei. Das bedeutet, ich plane eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie persönlich ein. Deswegen habe ich keine Möglichkeit, einfach den nächsten Patienten aus dem Wartezimmer aufzurufen.

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab.

Hinweise zur Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz leider nicht. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in einigen Fällen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Diskretion

Informationen gelangen durch mich nicht an Krankenkassen, Versicherungsträger oder Arbeitgeber, da die Abrechnung direkt mit Ihnen erfolgt und ich der Schweigepflicht unterliege.

Ausschluss Heilungsversprechen

Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie keine Heilungsversprechen abgeben kann und darf. Auch die Linderung oder Besserung eines Gesundheitszustandes wird von mir nicht versprochen oder zugesagt.

Bei der von mir angebotenen Therapiemethode (Kognitive Verhaltenstherapie) handelt es sich um eine wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren, das schon in vielen Fällen psychischer Störungen angewandt wurden und werden. Da jedoch jeder Mensch auf dieses Therapieverfahren unterschiedlich reagiert, kann verständlicherweise niemals ein Heilungsversprechen gegeben werden.

Eine Psychotherapiepraxis nach dem Heilpraktikergesetz arbeitet allein mit psychotherapeutischen Verfahren ohne den Einsatz von Medikamenten. Je nach Problemstellung kann eine zusätzliche medizinische Behandlung sinnvoll oder nötig sein. Die Verordnung von Medikamenten darf nur ein Arzt vornehmen.

Psychische Erkrankungen können auch körperliche Ursachen haben. Diese müssen durch eine medizinische Untersuchung diagnostiziert bzw. ausgeschlossen und ggfs. ärztlich behandelt werden.

Angsterkrankungen können z.B. durch hormonelle (Schilddrüsen-) oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzrhythmusstörungen), Stoffwechselstörungen (Unterzucker), Medikamente, Drogen oder Hirnerkrankungen ausgelöst werden.